Wie ist die Ausbildung strukturiert?
Sie können mit der Ausbildung bei uns jährlich im Oktober beginnen. Unsere Ausbildungsgruppen bestehen aus maximal 15 Teilnehmern, die zusammen eine geschlossene Ausbildungsgruppe bilden und in den ersten 3 Jahren gemeinsam die Theorieausbildung und die Selbsterfahrung absolvieren.
Wie zügig danach die praktischen Bestandteile der Ausbildung und die Ambulanztätigkeit absolviert werden, hängt von Ihrem eigenen Tempo ab.
Die Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut besteht nach gesetzlicher Vorgabe aus folgenden Bestandteilen aus Theorie und verschiedenen Praxisteilen:
600 Stunden theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden. Ziel ist die Vermittlung von Kenntnissen über spezifische Störungsbilder, Therapiemethoden, sowie deren Eignung und Wirksamkeit. Unsere Theorieseminare mit zahlreichen praktischen Übungen finden am Wochenende (Freitag und Samstag) statt.
Zusatzqualifikation KJP
Bei ausreichend Interessenten (mindestens 12 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern) bieten wir ab dem Frühjahr 2024 auch die Fachkunde in Kinder-und Jugendpsychotherapie an.
Dazu benötigen Sie
- 200 Theoriestunden (davon sind 32 UE bereits in unserem PP-Curriculum enthalten)
- 180 Behandlungsstunden (5 Behandlungsfälle) und
- 45 Stunden Supervision
Damit haben Sie dann die Möglichkeit auch Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr über die Krankenkasse abzurechnen.
Sonstige Zusatzqualifikationen
Wir haben unser Curriculum so gestaltet, dass Sie folgende Zusatzqualifikationen erwerben können (hierfür fallen keine separaten Kosten an):
- Gruppentherapie mit 48 UE
- Übende Verfahren (PMR und AT) mit jeweils 32 UE
- Suggestive Verfahren (Hypnose) mit 32 UE
Diese zusätzlichen Fachkundenachweise ermöglichen Ihnen - neben einer wichtigen Zusatzqualifikation - die gesonderte Abrechnung dieser Verfahren mit der Krankenkasse und somit einen deutlichen Einkommensgewinn.
1.800 Stunden praktische Tätigkeit
Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1.800 Stunden und ist in Abschnitten von mindestens drei Monaten abzuleisten. Hiervon sind mindestens 1.200 Stunden (PT 1) in einer psychiatrisch klinischen Einrichtung und mindestens 600 Stunden (PT 2) in einer psychosomatischen Klinik oder psychotherapeutischen Praxis zu erbringen. Sie dient dem Erwerb von praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten. Bei einer Vollzeitbeschäftigung kann die PT 1 (1.200 Stunden) in 8 Monaten und die PT 2 (600 Stunden) in 4 Monaten absolviert werden. Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt schwankt die Vergütung. Wir haben zahlreiche Kooperationen mit anerkannten Kliniken und niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem Platz für Ihre praktische Tätigkeit.
600 Stunden praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden in einem ambulanten Setting und wird durch regelmäßige Supervision begleitet. Ziele sind der Erwerb und die Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der ambulanten Behandlung von Patientinnen und Patienten. Die Behandlungen können Sie z.B. in unserer Ambulanz oder einer wohnortnahen Kooperationspraxis durchführen. Die Behandlungsstunden werden über die Krankenkassen abgerechnet, sodass Sie in diesem Teil der Ausbildung Einnahmen erzielen, durch die Sie kostenpflichtige Teile der Ausbildung ausgleichen können.
120 Stunden Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung (120 Stunden) findet bei uns sowohl in Gruppen, als auch auf Wunsch im Einzelsetting statt. Ziele sind die Verbesserung selbstreflexiver Fähigkeiten, die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte, eigenen Anteilen, sowie die persönliche Weiterentwicklung. Unsere Selbsterfahrungsleiterinnen und Selbsterfahrungsleiter sind erfahrene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ihre Selbsterfahrungsleiterinnen und Selbsterfahrungsleiter können Sie sich aus unseren kooperierenden Therapeutinnen und Therapeuten selbst aussuchen.
930 Stunden „Freie Spitze”
Die freie Spitze umfasst mindestens 930 Stunden. Die Inhalte können Sie aus den verschiedenen Ausbildungsbereichen (z.B. Besuche von Weiterbildungen, Durchführen von Behandlungsstunden, Einzelselbsterfahrung, Literaturstudium etc.) selbst frei zusammensetzen.
Staatliche Approbationsprüfung
Die Psychotherapeutenausbildung wird mit einer staatlichen Approbationsprüfung abgeschlossen, auf die wir Sie sorgfältig vorbereiten.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren und hat einen Umfang von 120 Minuten.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus zwei Abschnitten: Der Einzelprüfung über ca. 30 Minuten und der Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen über 120 Minuten. Die Prüfungskommission besteht dabei aus vier Prüferinnen bzw. Prüfern.
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung erhalten Sie die Approbation, die Berechtigung zur heilkundlich-psychotherapeutischen Tätigkeit, welche zum Erwerb der sog. Fachkunde in Verhaltenstherapie (Voraussetzung für Tätigkeit im Gesundheitssystem gemäß Versorgungsgesetz) berechtigt. Mit dem Fachkundenachweis können Sie u.a. bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Zulassung als niedergelassener Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut mit eigener Praxis beantragen.
Mit Erlangung der Approbation können Sie in Kliniken arbeiten, eine eigene Praxis führen und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit der Ausbildung bei uns werden Sie das Wissen und die Handlungskompetenz erwerben, die Sie für eine erfolgreiche und langfristig befriedigende Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut brauchen. Der Fokus auf eine modern-integrativ ausgerichtete Verhaltenstherapie wird dabei ergänzt durch die explizite Vermittlung einer therapieschulenübergreifenden und an evidenzbasierten Wirkfaktoren orientierten Perspektive.
Die Approbationsprüfung ist ein Staatsexamen und wird bundesweit einheitlich zweimal im Jahr unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde abgehalten. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Prüfling zum Zeitpunkt der Antragstellung an der Ausbildung teilnimmt (vergleiche § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 18.12.1998).
Zeitlicher Ablauf der Ausbildung | ||||||
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Jahr | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |
Theoretische Ausbildung Unterrichtseinheit Wochenendseminare |
ca. 200 |
ca. 200 |
ca. 200 |
min. 600 |
||
Praktische Tätigkeit Praktische Tätigkeit 1 Praktische Tätigkeit 2 |
1200 |
600 |
min. 1.800 |
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Praktische Ausbildung Behandlungsstunden Supervision |
600 150 (50 Einzel-, 100 Gruppen-SV) |
min. 600 min. 150 |
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Selbsterfahrung Gruppenstunden |
ca. 60 |
ca. 60 |
ca. 120 |
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Freie Spitze | ca. 930 | ca. 930 | ||||
Gesamtstundenzahl | min. 4.200 |
kurz & knapp
- Vollzeit und Teilzeit
- Ausbildungsbeginn im Oktober
- Theorie und Selbsterfahrung in Gruppen
- Mehrere Praxisphasen
- Flexible Freie Spitze
- Approbationsprüfung